In einer Welt, in der Datenschutzverordnungen immer komplexer werden, ist es entscheidend, den Überblick zu behalten und die wesentlichen Aspekte zu verstehen. In diesem interaktiven Webinar werden wir:
Unser Expertenteam wird Ihnen praxisnahe Einblicke und Lösungsansätze bieten, die Ihnen helfen, Ihre Datenschutzstrategie zu optimieren und Ihr Unternehmen erfolgreich zu führen.
Neues Schweizer Datenschutzgesetz
Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) ist seit dem 01. September 2023 in Kraft und alle Schweizer Unternehmen müssen seit diesem Datum die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. Das Gesetz bringt insbesondere Neuerungen bei den Informations-, Dokumentations- und Meldepflichten mit sich.
Eine wichtige Neuerung betrifft erweiterte Informationspflichten. Unternehmen müssen bestimmte Mindestangaben bereitstellen, wie die Identität des Verantwortlichen, die Bearbeitungszwecke der Personendaten, die Empfänger bei der Datenweitergabe und die Sicherheitsgarantien für Datenübertragungen ins Ausland. Diese Informationen sollten präzise, transparent und leicht zugänglich sein.
Bei Datenschutzverletzungen müssen Unternehmen, die ein hohes Risiko für betroffene Personen darstellen, den Vorfall so schnell wie möglich dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) melden. Betroffene Personen sollten ebenfalls schnellstmöglich informiert werden. Bei Verletzung der Datenschutzpflichten können Bussgelder von bis zu 250.000 Franken verhängt werden. Hier werden natürliche Personen zur Verantwortung gezogen und gebüßt.
Das nDSG enthält auch Regelungen zur Verletzung der Sorgfaltspflicht, zur Führung eines Bearbeitungsverzeichnisses, zum Umgang mit sensiblen Personendaten und Datenbearbeitungen mit hohem Risiko sowie zur Privacy by Design und Privacy by Default. Es wird empfohlen, einen Datenschutzberater zu ernennen, der die Einhaltung der Datenschutzvorschriften überwacht und Unternehmen in Datenschutzfragen berät. Externe Unterstützung kann in Anspruch genommen werden, um die Anforderungen effektiv umzusetzen.
Personen haben das Recht, Auskunft über die sie betreffenden Daten zu erhalten. Unternehmen müssen bestimmte Informationen herausgeben, wie Empfänger der Daten und den Zweck der Datenverarbeitung. Personen haben auch das Recht, ihre Daten in einem gängigen elektronischen Format herauszufordern. Das Recht auf Löschung, Sperrung oder Berichtigung von Daten besteht ebenfalls. Unternehmen sollten daher Prozesse zur effizienten Löschung von Daten etablieren, die nicht mehr benötigt werden.
In unserem Webinar gehen wir auf diese Punkte ein. Bei der Umsetzung sowie beim Feinschliff der Massnahmen zur Anpassung Ihrer Unternehmensstrukturen an die (neuen) gesetzlichen Datenschutzbestimmungen helfen wir Ihnen gerne. Wir beraten Sie auch gerne unverbindlich in einem ersten Gespräch (z. B. TelCo) über pragmatische und unkomplizierte Lösungsmöglichkeiten, die Ihren Datenschutz wesentlich erleichtern und definitiv Aufwand und Kosten sparen.
Datensicherheit und IT Sicherheit
Wartung und Support der eingesetzten Hardware sowieso Software die standardmässig oder über das Design schon datenschutzkonform ist, sind die Eckpfeiler eines sicheren IT-Betriebes. Wir als Flying Supporter haben mit unserer über 20-jährigen Erfahrung viel Expertise in allen Bereichen der heutzutage eingesetzten IT-Lösungen. Gerne zeigen wir Ihnen in diesem Webinar auch erprobte und einfache Lösungen zur Sicherstellung von gepflegter Hardware und Software und zur Absicherung Ihres IT-Netzwerks und auch des gesamten Mailverkehrs. Lassen Sie sich überraschen.
Flying Supporter GmbH und DATA Security AG veranstalten
am Donnerstag, 22.August 2024
09.00 bis 10.00 Uhr
Verschoben – Septemberdatum folgt
ein kostenloses Online-Webinar zum Thema «Datenschutz».
Melden Sie sich hier an, für die Teilnahme am Webinar.
Flying Supporter GmbH
Mühleweg 3
4658 Däniken
MWST-Nr. CHE-113.840.441 MWST
IBAN: CH75 0900 0000 6070 5137 4
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