Cookie-Richtlinien mit dem neuen Datenschutzgesetz
Nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) müssen Websites, die personenbezogene Daten von Nutzern aus der Schweiz verarbeiten, die vorherige, freiwillig erteilte, informierte und ausdrückliche Einwilligung dieser Personen einholen.
Dies gilt auch für Cookies, die für die grundlegende Funktion Ihrer Website nicht unbedingt notwendig sind, aber personenbezogene Daten für andere Zwecke wie Analytics oder Marketing verarbeiten.
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