Nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) müssen Websites, die personenbezogene Daten von Nutzern aus der Schweiz verarbeiten, die vorherige, freiwillig erteilte, informierte und ausdrückliche Einwilligung dieser Personen einholen.
Dies gilt auch für Cookies, die für die grundlegende Funktion Ihrer Website nicht unbedingt notwendig sind, aber personenbezogene Daten für andere Zwecke wie Analytics oder Marketing verarbeiten.
Eine Einwilligung ist erforderlich bei der Verarbeitung besonders sensibler personenbezogener Daten, bei einem risikoreichen Profiling durch eine Privatperson oder bei einem Profiling durch eine Bundesbehörde.
Zudem kann eine Einwilligung erforderlich sein, wenn Daten in ein Land ohne angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden.
Die Einwilligung zu Cookies ist nur dann gültig, wenn es sich um eine echte Entscheidung handelt, d.h. wenn der Nutzer ohne Zwang, Druck oder andere äußere Einflüsse zustimmt. Dies bedeutet, dass jemandem, der ein zustimmungspflichtiges Cookie ablehnt, keine Dienste oder Vorteile, wie der Zugang zur Website, verwehrt werden dürfen.
Wenn eine Person Cookies ablehnt, soll dies keine negativen Folgen für sie haben und sie soll weiterhin auf die Website zugreifen können.
Wie die DSGVO der EU verlangt auch das Schweizer DSG, dass die Einwilligung zu Cookies spezifisch sein muss, d.h. die Einwilligung muss für jede Art von Zweck, der mit Cookies verfolgt wird, eingeholt werden.
Die Einwilligung kann nicht für eine allgemeine Verwendung aller Cookies erteilt werden, ohne dass näher spezifiziert wird, welche Daten über diese Cookies gesammelt werden und für welche Zwecke. Vielmehr verlangt das Schweizer DSG eine detailliertere Auswahl als ein einfaches „alles oder nichts”, also eine Einwilligung für jede Kategorie von Cookies.
Die Informationen zur Einwilligung sollen sichtbar, vollständig und auffällig sein. Sie sollen in einfachen Worten verfasst sein, die jeder Nutzer verstehen kann, und in allen Sprachen der Website verfügbar sein. Wenn sich die Website zum Beispiel an ein französisch- und deutschsprachiges Publikum richtet, sollten die Informationen auf dem Consent-Banner sowohl auf Französisch als auch auf Deutsch verfasst sein.
Diese Informationen sind in der Regel in der Cookie-Richtlinie einer Website zusammengefasst und sollten Folgendes enthalten:
- die Identität und Kontaktinformationen der/des für die Verarbeitung Verantwortlichen (Erst- oder Drittanbieter),
- die Zwecke der Cookies, die hinterlegt und/oder gelesen werden sollen,
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten.
Zudem kann es erforderlich sein, die Kategorien der verarbeiteten Daten und die Länder anzugeben, in die die Daten übermittelt werden – für den Fall, dass das Land kein angemessenes Sicherheitsniveau aufweist. Es kann auch erforderlich sein, Garantien anzugeben, auf denen die Datenübermittlung beruht.
Quelle: cookiebot.com – 26.05.2023
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