Aktuelles Infos rund um das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz

Ab 01. September 2023 gilt das neue Schweizer Datenschutzgesetz

Das überarbeitete Schweizer Datenschutzgesetzes (neues DSG), mit bedeutenden Neuerungen tritt ab dem 1. September 2023 in Kraft.

Die Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten wurden strenger gestaltet. Als Unternehmer oder Unternehmerin empfiehlt es sich daher, deine derzeitigen Richtlinien und Datenschutzerklärungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Gut zu wissen:

Es stehen diverse Änderungen bevor, wobei die beiden bedeutendsten wie folgt lauten:

  1. Neu stehen nicht nur Unternehmen, sondern auch die verantwortlichen Personen (Inhaber bzw. Inhaberinnen und Mitarbeiter) im Fokus von Strafverfahren. Die maximale Geldstrafe steigt von bisher CHF 10’000.– auf CHF 250’000.– an.

  2. Der Anwendungsbereich des überarbeiteten DSG wird, ähnlich wie bei der DSGVO, auf den Datenschutz natürlicher Personen beschränkt sein – im Gegensatz zu bisher, wo er auch Daten juristischer Personen einschloss.

Ist es möglich, bis zur Einführung des neuen DSG zu warten und sich erst danach um Datenschutzbelange zu kümmern?

Das ist nicht ratsam. Bereits heute müssen zahlreiche Schweizer Unternehmen strengeren Datenschutzanforderungen gerecht werden, insbesondere jene, die Geschäftsbeziehungen zur EU haben. Für alle anderen wird es spätestens dann dringend erforderlich sein, Massnahmen zu ergreifen, wenn die Einführung des neuen Datenschutzgesetzes bevorsteht. Es gibt keine Übergangsfristen: Sobald das festgelegte Startdatum erreicht ist, tritt das neue Datenschutzgesetz in Kraft und muss unverzüglich eingehalten werden.

Welche Schritte kann ich unternehmen, um mich auf das kommende DSG vorzubereiten und wie kann ich meine Datensicherheit gewährleisten?

Um einen (eventual-)vorsätzlichen Verstoss zu verhindern, empfehlen wir, rechtzeitig Massnahmen zur Umsetzung des neuen Datenschutzgesetzes zu ergreifen. Am besten treffen Sie bereits jetzt Massnahmen, um die Anforderungen, wie zum Beispiel Informationspflichten oder Auskunftsersuchen, des neuen Gesetzes zu erfüllen.

Wir helfen Ihnen den Durchblick zu behalten und
machen Sie bereit für das neue Datenschutzgesetzt

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